Rückzahlung vom Finanzamt: diese zwei Möglichkeiten bieten sich

Wie sie den Steuerausgleich in ihre Richtung wenden können

Wien, 22. Februar 2024

Der Steuerausgleich – ein Begriff, der für viele Österreicher eher ein Ärgernis als eine Chance darstellt. Doch wer sich einmal selbst darüber informiert, wird eines rasch bemerken: Es gibt viel zu holen, insbesondere für diejenigen, die im vergangenen Jahr berufliche Veränderungen erfahren haben oder bestimmte Pauschalen geltend machen können.

Der Steuerausgleich, der auch als „Arbeitnehmerveranlagung“ bekannt ist, ist ein jährlicher Prozess, der sich für alle lohnen kann. Besonders profitieren diejenigen, die eine Job-Veränderung durchgemacht haben – sei es ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder eine Gehaltserhöhung.

Nun gibt es zwei Wege, mit denen Sie diesen Steuerausgleich beanspruchen können: den automatischen und den selbst-initiierten. Während beim automatischen Verfahren die Behörden die Abrechnung durchführen und das Geld auf das Konto überweisen, können beim selbst-initiierten Verfahren durch Berücksichtigung individueller Faktoren oft höhere Erstattungen erzielt werden.

Für das Jahr 2023 gibt es einige Neuerungen, die den Steuerausgleich noch attraktiver machen. So beträgt der Familienbonus Plus nun bis zu 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren und bis zu 650 Euro für jene über 18. Der Kindermehrbetrag wird für das Jahr 2024 auf 700 Euro erhöht, während er im vergangenen Jahr noch bei 550 Euro lag. Pendler können sich zudem über eine erhöhte Pauschale von Januar bis Juni 2023 sowie den vierfachen Pendlereuro freuen. Auch der Mehrkindzuschlag steigt um 21,19 Euro pro Kind.

Nicht zu vergessen sind die Erhöhungen beim Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie beim Verkehrsabsetzbetrag, die beide für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent steigen.

Die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist einfach und unkompliziert über das Portal FinanzOnline möglich. Sobald die Jahres-Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers vorliegt, kann der Prozess gestartet werden. Dies muss spätestens Ende Februar 2024 geschehen. Ein weiterer Vorteil der manuellen Veranlagung ist, dass das Geld schneller auf dem Konto ist als bei der automatischen Veranlagung.

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