Deutschförderklassen Gezielte Förderung – hohe Wirkung

Bildungsminister Faßmann will Deutschförderklassen erst ab acht statt sechs Schülern einrichten. Eingeführt werden soll das neue Modell unverändert schrittweise ab dem Schuljahr 2018/19.

WIEN. Die neuen Deutschfördermaßnahmen erzählt Bildungsminister Faßmann so:
Es hat wenig Sinn, Schülerinnen und Schüler ohne Vorbereitung ins Sprachbad der Mehrheitsgesellschaft eintauchen zu lassen. Verschoben haben wir diese Problematik schon sehr lange. Die Resultate der bisherigen Modelle sind alles andere als berauschend. Wir werden bei der Implementierung lernen und auch flexibel sein.Es geht nicht um die korrekte Anwendung von Dativ und Akkusativ, es geht um das Folgen des Unterrichts

Warum sind Deutschförderklassen und Deutschförderkurse notwendig?

Österreich hat seit langem ein verfestigtes Problem bei der Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch. Trotz unterschiedlicher Maßnahmen ist die Zahl derer, die Defizite vorweisen, seit über 15 Jahren konstant.

Länder unter anderem Schweden mit einem hohen Migrantenanteil an den Schulen sehen Vorbereitungsklassen vor. Das Problem in Österreich : Von den 15.000 getesteten Schülern in Wien im Jahre 2016 haben rund 7.500 die Bildungsstandards in Deutsch nicht erreicht. 67% dieser Gruppe haben leider Migrationshintergrund. Lösung: Neueinsteiger (Schulanfänger, Quereinsteiger), die dem Unterricht auf Grund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden ab dem Schuljahr 2018/19 in eigenen Deutschförderklassen unterrichtet.

Schülerinnen und Schüler, die über keine oder nur sehr eingeschränkte Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch verfügen – sog. „außerordentliche Schüler“ bzw. Schüler, die wegen mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache nicht schulreif sind – sollen durch ein intensives Modell der Deutschförderung so schnell wie möglich für den Regelunterricht fit gemacht werden.

Außerordentliche und nicht schulreife Schülerinnen und Schüler sind Teil der Regelklasse, werden als solche auch geführt, jedoch für eine bestimmte Zeit – in der Volksschule insgesamt 15 Stunden pro Woche, in der Sekundarstufe 1 20 Stunden pro Woche – intensiv in Deutsch unterrichtet. Bestimmte Fächer, die nicht sprachintensiv sind, wie etwa Musik, Sport oder Werken, werden in der Regelklasse belegt.

Sobald festgestellt wird, dass ein/e Schüler/in dem Unterricht in der Unterrichtssprache Deutsch einigermaßen folgen kann, erfolgt die weitere Förderung in eigenen Deutschförderkursen und die umfangreiche Teilnahme am Unterricht in der Regelklasse.

Die Feststellung, ob jemand als außerordentlicher Schüler geführt werden muss, erfolgt auf Basis einer klaren Testung. Das standardisierte Testverfahren sieht drei mögliche Ergebnisse vor:

  1. Sprachkenntnisse ausreichend → Aufnahme als ordentlicher Schüler in Regelklasse.
  2. Sprachkenntnisse mangelhaft (d.h. der Schüler kann dem Unterricht einigermaßen folgen, bedarf jedoch zusätzlicher Förderung) → Aufnahme als ao-Schüler in Regelklasse mit Deutschförderkurs.3. Sprachkenntnisse ungenügend (d.h. der Schüler kann dem Unterricht nicht folgen) → Aufnahme als ao-Schüler in Regelklasse mit Deutschförderkurs.

Aufnahme als ao-Schüler in Deutschförderklasse

Der Unterricht in den Deutschförderklassen erfolgt in einem ersten Schritt auf Basis bestehender Lehrpläne für Deutsch als Fremdsprache, ab dem Schuljahr 2019/20 auf Basis eines eigens erstellten Lehrplans.

Mängel des bisherigen Systems der Sprachförderung

  • Die bisherigen Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse waren ein erster Schritt als rasche Reaktion auf die Flüchtlingsbewegung im Jahr 2015. Diese Kurse waren jedoch nicht verbindlich und aufgrund der Abhängigkeit von jährlichen Sonderbudgetmitteln konnte keine beständige Grundlage geschaffen werden.
  • Die Förderung erfolgte ohne eine ausreichende Systematik, der Lernfortschritt wurde nicht klar getestet. Vielmehr wurden die zur Verfügung gestellten Ressourcen von den Ländern abgerufen, jedoch ist der tatsächliche Einsatz an den Schulen nicht nachvollziehbar.
  • Die Feststellung der Schulreife erfolgt bisher ohne verbindliche Vorgaben und anhand eines Erlasses. Hier soll mithilfe einer Verordnung Klarheit geschaffen werden.
  • Die Feststellung ob ein/e Schüler/in als außerordentlicher Schüler geführt werden muss, erfolgte bislang ohne eine einheitliche Testung und war damit ungenau. Dies wird insbesondere bei der unterschiedlichen Zahl an ao-Schülern je Bundesland und an der Zahl von Kindern in der Vorschule ersichtlich.

Frage: Welche Adaptierungen wurden im Zuge der Begutachtung vorgenommen?

  • Die Eröffnungszahl für die Deutschförderklassen wurde von 6 auf 8 SchülerInnen am Standort erhöht
  • Auf Grundlage dieses Berechnungsmodells werden insgesamt rund 80 zusätzliche Klassen österreichweit erforderlich sein, was eine deutliche Verbesserung gegenüber der in Begutachtung befindlichen WFA mit 233 Zusatzklassen darstellt

Frage : Welche zusätzlichen Ressourcen werden für die Umsetzung der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse bereitgestellt?

  • Ein Teil der Ressourcen ist bereits im Grundkontingent enthalten,- zusätzlich kommen 442 Lehrerplanposten hinzu.
  • Ein Budget von rund € 40 Mio. stellt der Bund für diese Maßnahme zur Verfügung

Frage: Wie ist der weitere Fahrplan der Umsetzung?

  • Einbringen des Gesetzespakets in den Ministerrat am 18. April, Behandlung des Vorhabens im Unterrichtsausschuss am 8. Mai, danach Plenum (Mitte Mai) und Beschluss im Bundesrat (Ende Mai); Inkraftsetzung so rasch wie möglich (Ablauf des Tages der Kundmachung); Umsetzung startet im Schuljahr 2018/19
  • Vorbereitung und Zurverfügungstellung einer umfangreichen Handreichung zur Umsetzung der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse
  • Zusätzliche Informations- und Schulungsveranstaltungen für Schulaufsichtspersonen und Schulleiter
  • Zusätzliche Gespräche mit Ländern und Gemeinden hinsichtlich organisatorischer Fragen, um bestmögliche Umsetzung im kommenden Schuljahr zu gewährleisten

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