Deutschland Oldenburg: Staatsanwalt zitiert Bibel und rechtfertigt Schlagen von Kindern

Landgericht Oldenburg. Mit Bibelzitat: Staatsanwalt rechtfertigt Prügel gegen Kinder.Am Landgericht Oldenburg zeigte ein Staatsanwalt viel Milde für einen Prügelvater.

OLDENBURG. In einem Prozess vor dem Landgericht Oldenburg hat ein Staatsanwalt das Schlagen von Kindern als vertretbar relativiert. Dabei berief er sich auf die Bibel und den Papst.

Kleine Schläge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen. Und ein Klaps auf den Po hat noch keinem Kind geschadet. Solche Sprüche kursieren immer noch. Dabei ist es in Deutschland bereits seit 20 Jahren offiziell verboten, seine Kinder zu schlagen. Dennoch hat sich ein Staatsanwalt aus Oldenburg in einem Berufungsprozess gegen einen Mann aus Friesoythe, der jahrelang seine Kinder geschlagen hatte, dafür ausgesprochen, den Vater nur milde zu bestrafen.

Staatsanwalt verweist auf Bibel und den Papst

In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der Staatsanwalt unter anderem aus der Bibel die Worte „Wer sein Kind liebt, der züchtige es“ zitiert. Außerdem sagte er, es sei noch gar nicht so lange her, dass das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt gewesen sei. In anderen Ländern sei das Züchtigen noch heute an der Tagesordnung. Auch laut Papst Franziskus sei es in Ordnung, wenn man seine Kinder „würdevoll“ schlage, so der Staatsanwalt.

Anklagebehörde kritisiert Verhalten ihres Mitarbeiters

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass die Behörde die „überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl“ ihres Mitarbeiters bedauere. Religiöse Begründungen gehörten nicht in ein Plädoyer. Zudem dürften religiöse Erwägungen sich nicht gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren. Einziger Maßstab für die Strafzumessung seien die geltenden Gesetze. Die Staatsanwaltschaft betonte zudem, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung hätten. „Der hier vermittelte Eindruck, Gewalt als Mittel der Kindererziehung sei akzeptabel oder als Bagatellvergehen zu behandeln, ist falsch“, heißt es in der Mitteilung. Der Vorgang sei Gegenstand einer internen Aufarbeitung.

Tochter hatte Angeklagten angezeigt

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Oldenburg sei ob der Aussagen des Staatsanwalts fassungslos gewesen, berichteten Prozessbeobachter. Der angeklagte Vater hatte zuvor seine Taten zugegeben und damit begründet, dass er von seinen Kindern provoziert worden sei. Seine älteste Tochter hatte ihn angezeigt, nachdem er wieder einmal auf ihre jüngeren Geschwister losgegangen war. Sie habe Schreie gehört und gesehen, dass ihr Vater mit einem Gürtel in der Hand aus dem Kinderzimmer kam, sagte sie. Auch sie selbst sei in ihrer Kindheit vom Vater geschlagen worden. (ste/dpa)

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