AK-Wahl Niederösterreich: Sechs Listen treten an

Heuer treten zwei Listen weniger als 2019 für das Arbeitnehmer:innenparlament an.

St. Pölten – Bei der heurigen Arbeiterkammerwahl in Niederösterreich treten sechs Listen an, zwei Listen weniger als 2019. Die Wahlen finden vom 10. bis 23. April statt. Die wahlwerbenden Gruppen kandidieren um die 110 Sitze in der Vollversammlung der AK Niederösterreich, dem Arbeitnehmer:innenparlament.

Zur Auswahl stehen: die Listen AKNÖ-Präsident Markus WIESER Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG) mit AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzendem Markus Wieser als Spitzenkandidat, die Volkspartei Niederösterreich NÖAAB-FCG (NÖAAB-FCG) geleitet vom AK Niederösterreich-Vizepräsident Josef Hager, Freiheitliche Arbeitnehmer FPÖ Niederösterreich (FA-FPÖ) mit Spitzenkandidat Daniel Jägerbauer, Gemeinsame-Alternative, Unabhängige und Grüne Gewerkschafter:innen (Gemeinsam AUGE/UG) mit Spitzenkandidat Stefan Taibl, HAK-IŞ/Liste Perspektive LP – Burak Şen (LP) mit Burak Şen an der Spitze, und die Kommunistische Gewerkschaftsinitiative International (KOMIntern) mit Elisabeth Sahan.

Alle genannten Fraktionen sind bereits bei der AK-Wahl 2019 angetreten. Dieses Jahr werden der Gewerkschaftliche Linksblock und die Liste Grüne Gewerkschafter Niederösterreich nicht mehr antreten

Absolute Mehrheit für FSG

(c) AK Niederösterreich / Klaus Vyhnalek

Bereits bei der AK-Wahl 2019 erzielte die FSG unter Markus Wieser mit 61,9 Prozent und 70 Mandaten die absolute Mehrheit in der Vollversammlung. Die NÖAAB-FCG folgte mit 21,1 Prozent und 24 Mandaten. Auch die FA konnte mit 10,3 Prozent elf Mandate und die AUGE/UG mit 3,1 Prozent drei Mandate erreichen. GGN und LP konnten mit 1,1 Prozent und 1,4 Prozent jeweils einen Vertreter stellen. Die Wahlbeteiligung betrug 38 Prozent.

500.000 Arbeitnehmer:innen wahlberechtigt

Etwa 500.000 Arbeitnehmer:innen, die im Bundesland Niederösterreich beschäftigt sind, sind bei der AK-Wahl wahlberechtigt. Die Wahllokale werden in knapp 1.000 Betrieben und Filialen errichtet. Wahlberechtigte, in deren Betrieb es kein Wahllokal gibt, können ihre Stimme auch von 10. bis 23. April per Briefwahl abgeben oder in einer der Bezirks- und Servicestellen wählen.

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