E-Cards bis Ende 2023 ausgetauscht

Ab heute werden erste Exemplare der neuen E-Card mit Foto per Post gesendet. 

Ab 1.1.2020 muss dann auf jeder neu ausgegebenen E-Card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht sein. Der Fahrplan  sieht vor, dass bis 31. Dezember 2023 alle alten E-Cards gegen neue mit Foto ausgetauscht sein müssen, sofern keine Ausnahme besteht. Der zuständige Generaldirektor-Stellvertreter Volker Schörghofer und Sozialministerin Brigitte Zarfl betonten die erhöhte Sicherheit, die mit der neuen Karte verbunden sei. Die Identitätsprüfung für die Ärzte werde erleichtert.

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