EU Kommission registriert europäische Bürgerinitiative www.stopextremism.eu

Die EU-Kommission hat beschlossen, eine europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Stop Extremism“ teilweise zu registrieren. Über die Bürgerinitiative wird die Kommission aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen „mit dem die negativen Konsequenzen von Extremismus – vor allem für den Binnenmarkt – verhindert werden sollen“. Die Europäische Bürgerinitiative gegen Extremismus wird Montag, den 03.07.2017 einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Mehr Informationen findest du ab 03.07.2017 unter: www.stopextremism.eu

Der Beschluss der Kommission zur Registrierung der Bürgerinitiative bestätigt die rechtliche Zulässigkeit des Vorschlags, die Kommission hat die Bürgerinitiative inhaltlich bislang noch nicht geprüft.

Nach der förmlichen Registrierung der Initiative am 12. Juni 2017 haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. In ihrem Beschluss heute stellt die Kommission jedoch klar, dass die Unterschriften für die Initiative nur in Bezug auf Vorschläge gesammelt werden sollten, die mit den in den EU-Verträgen festgelegten Zuständigkeitsbereichen vereinbar sind.

Wenn die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Wenn eine europäische Bürgerinitiative förmlich registriert ist und anschließend mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen von Bürgern aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten sammelt, ist die Europäische Kommission aufgerufen, im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.

Laut der einschlägigen Verordnung muss eine europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Weitere Informationen:

https://ec.europa.eu/germany/news/kommission-registriert-europ%C3%A4ische-b%C3%BCrgerinitiative-%E2%80%9Estop-extremism%E2%80%9C_de

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