Faktum1-Türkei-„Ein-Personen-Regime“: „Gefährlicher Rückschlag“ für die Demokratie

Türkische KULTURgemeinde in Österreich (TKG), die Verfassungsexperten des Europarates („Venedig-Kommission“) und in der Türkei warnen vor einem „Ein-Personen-Regime“ in der Türkei. So lautet die Schlussfolgerung eines endgültigen, von der Kommission verabschiedeten Gutachtens über die vorgeschlagene Verfassungsänderung, die Gegenstand eines Referendums im kommenden Monat ist.

Die Befugnisse des Präsidenten werden so ausgeweitet, dass er die Exekutive, Legislative und Judikative kontrolliert, womit die Gewaltenteilung aufgehoben wird. Die Experten weisen auf die Gefahr hin, dass die Verfassungsänderung durch den Abbau der nötigen Kontrollmöglichkeiten („Checks and Balances“) nicht dem Modell eines demokratischen Präsidialsystems entspreche, das auf der Gewaltentrennung basiert. Vielmehr bestehe das Risiko, dass sich ein autoritäres Präsidialsystem entwickelt. Zu den in der Schlussfolgerung geäußerten Bedenken zählen folgende Punkte:

Das Gutachten wurde vom Monitoring-Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beantragt und verweist auf ernste verfahrensrechtliche Bedenken.

Vollständige Pressemitteilung – Türkei: Geplante Verfassungsänderung laut Venedig-Kommission ein „gefährlicher Rückschlag“ für die Demokratie

(yenivatan.at, 28.08.2017)

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