Neuer Zuschlag für Arbeitslose angekündigt

Sozialausschuss des Nationalrates beschließt folgende Maßnahme

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat eine große Maßnahme zur Unterstützung von Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbeziehenden beschlossen: den sogenannten Schulungszuschlag. Dieser finanzielle Bonus, der übrigens bis zu 340 Euro pro Monat betragen kann, soll Betroffenen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.

Viele Menschen, die auf Sozialhilfe oder Mindestsicherung angewiesen sind, finden sich vor besorgniserregenden Hürden, wenn es um die Rückkehr in den Arbeitsmarkt geht. „Bisher konnten sich viele Betroffene nur schwer leisten, längere Schulungen zu absolvieren, und waren gezwungen, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen“, laut Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).

Vorteile des Schulungszuschlags

Mit dem neu eingeführten Schulungszuschlag wird somit eine Möglichkeit geschaffen, diese Probleme zu überwinden. Der Zuschlag, der bis zu 340 Euro pro Monat betragen kann, wird den Personen ausgezahlt, die an Nach- und Umschulungen teilnehmen. „Bislang war ein solcher Zuschlag nur Beziehern und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorbehalten“, erklärt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Die Höhe des Zuschlags ist an die Dauer der Ausbildung gekoppelt. So erhalten Betroffene bei einer Ausbildungsdauer von mehr als zwölf Monaten 340 Euro pro Monat, bei vier bis zwölf Monaten 204 Euro und bei weniger als vier Monaten 68 Euro. „Der Schulungszuschlag wird den Betroffenen für die Dauer der Ausbildung zusätzlich zur Sozialhilfe ausbezahlt. Er wird bei der Berechnung der Sozialhilfe nicht berücksichtigt“, so das Ministerium. Darüber hinaus wird der Schulungszuschlag künftig nicht mehr als Einkommen berücksichtigt, wenn Betroffene die Sozialhilfe zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe beziehen.

Die Umsetzung des Schulungszuschlags für Sozialhilfebeziehende obliegt den Bundesländern, die auch für die Sozialhilfe zuständig sind. Der Antrag zum Schulungszuschlag wurde bereits im Dezember 2023 eingebracht und muss nun Ende Februar im Nationalrat abgesegnet werden.

Schulungszuschlag im klaren Überblick

– Ausbildungsdauer über 12 Monate: 340 Euro pro Monat
– Ausbildungsdauer 4 bis 12 Monate: 204 Euro pro Monat
– Ausbildungsdauer unter 4 Monate: 68 Euro pro Monat

Mit dem Schulungszuschlag wurde ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Sozialhilfebeziehenden bei ihrem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt getan. „Insbesondere in Zeiten, in denen wir in allen Branchen händeringend Fachkräfte suchen, ist das eine wichtige Verbesserung“, betont Sozialminister Rauch. Er schätzt, dass rund 2.400 Personen von dieser Neuregelung profitieren werden. „Für sie verbessern wir die Chancen deutlich, nicht mehr länger auf das soziale Netz angewiesen zu sein und wieder auf eigenen Beinen stehen zu können“, so Rauch abschließend.

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