Neue Regeln für Listenhunde in Wien

Künftig müssen alle Listenhunde einen Maulkorb tragen und angeleint sein, zudem wird ein Alkohollimit für deren Halter eingeführt. Die Grenze liegt analog zu Autolenkern bei 0,5 Promille. Auch die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein wird anspruchsvoller.

Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentierten am Mittwoch ihre Gesetzesnovelle zur Hundehaltung in Wien. Mit dem Maßnahmenpaket, das noch heuer in Kraft treten wird, wolle man die Menschen – und vor allem Kinder – noch besser schützen. Zwar sei schon bisher vorgeschrieben gewesen, dass ein Hundebesitzer sein Tier im Griff haben müsse, sagte Sima. Mit der Novelle gebe es nun aber eine klare Regelung. Eine solche begrüßte auch Pürstl. Die Polizei werde in erster Linie bei offensichtlichen Verdachtsfällen – „wenn klar ist, dass jemand nicht ganz im Besitz seiner Sinne ist“ – die Halter blasen lassen, so Pürstl. Auf die Personalreserven werde sich das nicht merkbar niederschlagen. Man führe im Jahr 400.000 Alkoholkontrollen in Wien durch. „Auf die wenigen zusätzlichen Fälle im öffentlichen Raum – und ich gehe davon aus, dass es wenig sein werden – wird es da nicht ankommen“, zeigte sich der Polizeipräsident zuversichtlich.

Hier die Neuerungen im Detail:

Verschärfungen für die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein:

Der verpflichtende Hundeführschein gilt für folgende Hunderassen: Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Hundeführschein gilt außerdem für Mischlinge dieser Rassen.

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