Rassismus Urteil gegen Gudenus rechtswirksam

Laut APA Bericht ist der Das Urteil gegen den ehemaligen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus im Zusammenhang mit einem Facebook-Posting ist rechtswirksam, wie ein Sprecher des Klägers, des für Integration zuständigen Wiener Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ), der APA am Mittwoch mitteilte

Gudenus hatte 2018 in einem Facebook-Posting behauptet, dass Wien in nur drei Monaten hunderten Muslimen die Staatsbürgerschaft verliehen habe.

Czernohorszky hatte nach der Aussage des nunmehrigen Ex-Politikers, der nach der Ibiza-Affäre zurückgetreten ist, betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes als Voraussetzung einen mindestens sechs- sowie in der Regel zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich zur Erlangung der Staatsbürgerschaft vorsehen würden.

Keine Berufung für Gudenus

Der Stadtpolitiker kritisierte die Behauptung somit als unwahr und kreditschädigend bzw. ehrenrührig. Gudenus verteidigte sich damit, es sei der Zeitraum der Verleihungen gemeint gewesen und nicht die Dauer des jeweiligen Aufenthalts. Zunächst wurde laut APA der Fall am Handelsgericht verhandelt, wobei Czernhorszkys Einschätzung geteilt wurde. Gudenus‘ Argumente reichten hingegen nicht. Um dies klarzumachen, wäre eine andere Satzstellung nötig gewesen. Die Nachricht sei als „objektiv mehrdeutig“ zu bewerten, beide Lesarten waren nach Ansicht des Gerichts also möglich, hieß es damals.

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