Verstärkte strafrechtliche Verfolgung bei Telefonbetrug und Internetabzocke

“Justizministerin ist gefordert bei der Einführung von Gruppenklagen, Weiterentwicklung der Opferrechte und Abschöpfung von Unrechtsgewinnen”

Wien-SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier fordert bei einer Pressekonferenz eine verstärkte strafrechtliche Verfolgung bei Telefonbetrug und Internetabzocke, außerdem die rasche Einführung von Gruppenklagen und der Möglichkeit der sogenannten “Vermögensabschöpfung”. Für Maier ist die derzeit in Österreich praktizierte Sammelklage nicht ausreichend, weil trotzdem ein aufwendiges Beweisverfahren geführt werden muss, um der im Einzelfall vorliegenden Situation des Klägers gerecht zu werden. “Konsumentenrechte müssen auch gerichtlich rasch durchgesetzt werden können, dafür sind bei Massenschäden (z.B. Anlegerprozesse) Gruppenklagen aus Kostengründen und zur Entlastung der Justiz sinnvoll. Das wurde auch im Regierungsübereinkommen so beschlossen. Hier ist die Justizministerin gefordert”, so Maier.

Außerdem fordert Maier eine rasche Weiterentwicklung der Opferrechte. Besonders wichtig sei ein schneller Schadenersatz für Opfer von Straftaten insbesondere bei Anlagebetrug. Privatbeteiligte in Strafverfahren erhalten zur Zeit weniger oft Schadenersatz durch die Strafgerichte als früher.

Daher fordert Maier Justiz-ministerin Bandion-Ortner auf, zu prüfen, inwiefern durch die Einführung einer neuen Strafart, einer sogenannten “Wiedergutmachungsstrafe”, die Aussichten von Opfern, in den dafür in Frage kommenden Fällen schon auf Grund des Strafprozesses Schadenersatz zu erlangen, erhöht werden könnten. Als dritte Forderung an die Justizministerin nennt Maier die in Deutschland bereits umgesetzte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen. Dabei handelt es sich um Gewinne, die Unternehmen durch Rechtsbruch erzielen (z.B. Telefonabzocke). “Unlautere und gesetzwidrige Praktiken dürfen sich finanziell nicht lohnen. Dieser Gewinn muss abgeschöpft werden können. Verbände sollen einen Anspruch auf Abschöpfung von Unrechtsgewinnen haben”, so der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher. In dem Zusammenhang erläutert Maier die geplante EU-Verbraucherrechts-Richtlinie. Diese Richtlinie sieht vor, dass zukünftig Vertragsabschlüsse im Internet und Informationen über Kosten vom Internetuser bestätigt werden müssen (Button-Lösung). In Österreich wenden sich jährlich an die 50.000 Konsumentinnen und Konsumenten mit Problemen wegen scheinbar kostenloser Internetdienstleistungen an österreichische Konsumenten-beratungseinrichtungen. Besonders betroffen sind Minderjährige und in Folge deren Eltern, die sich mit diesen angeblichen Verträgen und finanziellen Forderungen konfrontiert sehen. “Diese Kostenfallen sind eine riesige Abzockmaschine zweifelhafter und betrügerischer Anbieter. Sollte es zu keiner EU-weiten Regelung kommen, muss Österreich eine nationale strenge Lösung anstreben”, so Maier.

Die vorliegende Novelle des Konsumenten-schutzgesetzes sieht vor, unerlaubte Kundenwerbung am Telefon und Telefonterror durch Callcenter sowie Telefonbetrug zu bekämpfen. “Diesen Telefonkeilern geht es vor allem um persönliche Daten der Konsumenten, wie zum Beispiel Kontonummer, Adresse und Email-Adresse.

Daneben werden Verträge ‘untergejubelt’, die nach der derzeitigen Rechtslage gültig sind. Bedauerlicherweise hat die ÖVP eine generelle Nichtigkeit für alle ‘Cold Calling-Verträge’ abgelehnt. Die Nichtigkeit von Verträgen betrifft die ‘Landplage’, nämlich Glücksspiel-, Wett- und Lotteriedienstleistungen sowie Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen. Bei allen anderen Verträgen besteht in Zukunft ein Rücktrittsrecht der betroffenen Konsumenten.

Die vorliegende Novelle zum Telekomm-unikationsgesetz sieht ein Verbot der Unterdrückung und Verfälschung der Rufnummernanzeige vor. “Die Zustimmung zu Werbeanrufen konnte in der Novelle nicht verschärft werden, da die ÖVP einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, die auf Verlangen auch zugeschickt werden müsste, nicht zustimmte. Das ist bedauerlich”, so Maier. Die beiden Novellen sollen noch im Frühjahr vom Nationalrat beschlossen werden. Bis dahin erhofft sich Maier Zustimmung seitens der ÖVP für eine Verschärfung dieser gesetzlichen Regelungen.

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