Wählen in Wien: Das müssen Sie wissen!

Das Wichtigste auf einen Blick

Unbedingt mitnehmen

Aufgepasst: Wer bei den Wahlen am 10. Oktober seine Stimme abgeben will, muss im Wahllokal seine Identität nachweisen. Das heißt, Sie müssen ins Wahllokal einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen.

Dazu zählen Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Studierendenausweis. Nicht als Lichtbildausweis gelten die Wahlkarte und die „Amtliche Wahlinfor – mation“.

Hilfe beim Wählen

Für blinde und sehbehinderte WählerInnen stehen in der Wahlzelle Stimmzettel- Schablonen zur Verfügung. Menschen, die den Stimmzettel nicht alleine ausfüllen können, können sich von einer Begleitperson beim Ausfüllen helfen lassen.

Mit „Amtlicher Wahlinformation“ zum zuständigen Wahllokal

Rund eine Woche vor der Wahl erhält jede/-r Wahlberechtigte eine „Amtliche Wahlinformation“ per Post. Diese offizielle Mitteilung wird automatisch zugeschickt. Darin enthalten ist die Anschrift Ihres zuständigen Wahllokals sowie weitere Informationen zu den Wahlen. Achtung: Die „Amtliche Wahlinformation“ ist keine Wahlkarte. Sie dient auch nicht als Ausweis.

Keine Wartezeit

Tipp: Nehmen Sie die „Amtliche Wahlinformation“ ins Wahllokal mit. Sie können damit leichter im WählerInnenverzeichnis gefunden werden und tragen dazu bei, Wartezeiten zu vermeiden.

Wählen mit Wahlkarte

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, können Sie beim zuständigen Wahlreferat des Magis – tratischen Bezirksamts eine Wahlkarte beantragen. Damit können Sie in jedem Wahlkarten- Wahllokal und per Brief wählen. Alle Wahlberechtigten erhalten per Post einen violetten Wahlkarten- Infobrief zugeschickt. Neben vielen Infos enthält dieser einen Antrag zur Ausstellung einer Wahlkarte. Einen Wahlkarten-Antrag gibt’s auch online auf www.wahlen.wien.at.

Die Wahlkarte können Sie schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail bis 6. Oktober beantragen. Bis 8. Oktober, 12 Uhr, geht’s auch persönlich. Folgende Angaben sind dafür notwendig: Vorname, Familien-/ Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse des Hauptwohnsitzes und ein amtlicher Lichtbildausweis. Die Wahlkarte ist ein Kuvert. Es enthält die/den Stimmzettel für die Wahlen sowie ein kleines Wahlkuvert. Sie können die Wahlkarte abholen oder per Post zustellen lassen bzw. persönlich abholen.

Wählen durch Briefwahl

Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl im Inund Ausland abgeben. Auf der Wahlkarte ist die Adresse der zuständigen Wahlbehörde aufgedruckt. Die Wahlkarte kann per Post, persönlich oder per BotIn an die Wahlbehörde übermittelt werden. Die Wahlkarte muss bis spätestens 18. Oktober, 14 Uhr, bei der zuständigen Wahlbehörde einlangen.

Relevante Artikel

Noch dazu:
Close
Back to top button
Cookie Consent mit Real Cookie Banner