Zwei Drittel des Wohnbaus müssen zukünftig gefördert werdem

Die Quote leitbarer Wohnungen in Wien soll gehoben werden. Eine neue Bauordnung will alle Flächen, die neu als Wohngebiet gewidmet werden, zu zwei Dritteln zu geförderten Wohnungen entstehen lassen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Wien – Wie orf.at berichtet wird alles über die neue Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“, die in der Bauordnungsnovelle verankert wird geregelt. Die neue Gesetzeslage soll am 29. November im Wiener Landtag beschlossen werden. „Das heißt, dass künftig auf jeder zusätzlichen Fläche in Wien, die dem Wohnen gewidmet wird, zu zwei Dritteln leistbarer Wohnraum geschaffen werden muss“, erklärte der grüne Planungssprecher Christoph Chorherr am Montag im APA-Gespräch.

Wann wird diese Zwei-Drittel-Regelung schlagend? Grundsätzlich bei jeglicher Neuwidmung ab einer Wohnnutzfläche von 5.000 Quadratmetern. „Also grob gesagt überall dort, wo in etwa 50 Wohnungen oder mehr ermöglicht werden“, so Chorherr. Das umfasst auch sogenannte Aufzonungen – also wenn bestehende Gebäude aufgestockt oder mit einem Zubau versehen werden. Auch Hochhäuser sind von dieser Vorgabe hinsichtlich leistbarem Wohnraum betroffen.

Maximal 188 Euro pro Quadratmeter für Grundstücke

Leistbarer Wohnraum bedeutet in diesem Fall eine Netto-Miete von fünf Euro pro Quadratmeter. Die oberirdischen Grundstückskosten werden mit 188 Euro pro Quadratmeter limitiert. Das sei insofern wichtig, als „explodierende“ Grundstückspreise gewissermaßen das Haupthindernis für günstige Wohnungen seien.

Laut dem Grün-Politiker ist der Anteil geförderten Wohnbaus an der gesamten Neubauleistung in Wien in den vergangenen Jahren von vormals bis zu drei Viertel auf ein Drittel zurückgegangen. Dank der Novelle soll künftig wieder mindestens die Hälfte der neu errichteten Wohnungen gefördert und damit leistbar sein.

Ausnahmen bei gewissen städtebaulichen Projekten

Bestehende Widmungen werden jedenfalls nicht angegriffen, versichert Rot-Grün. Und es gibt Ausnahmen, wo die Zwei-Drittel-Regelung auch bei Neu- bzw. Umwidmungen nicht angewendet wird. Neben Dimensionen von unter 5.000 Quadratmetern kann die Stadt etwa auch auf den geförderten Anteil verzichten.

Ein Beispiel dafür sind „gewünschte städtebauliche Projekte“, die sonst nicht und in der entsprechenden Qualität nur schwer zu finanzieren wären. „Die Überbauung von Bahngleisen ist zum Beispiel sehr teuer“, betonte Chorherr. Bei derlei Ausnahmefällen muss die Abweichung allerdings von der Stadtentwicklungskommission abgenickt werden. Dort ist – neben der Stadtregierung, Magistratsbeamten und Bezirksvertretern – die gesamte Opposition vertreten.

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