Fritzl soll in Normalvollzug verlegt werden

Vorerst bleibt der 89-Jährige im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein.

Krems – Der aufgrund des Inzestfalles in Amstetten lebenslang verurteilte Josef Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Im März 2009 wurde er in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die zugrundeliegende schriftliche Entscheidung eines Dreiersenats ist aber nicht rechtskräftig. Somit soll Fritzl zwar in den Normalvollzug verlegt werden, allerdings bleibt er vorerst im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein. Der Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats entstand aufgrund der nichtöffentlichen Anhörung Fritzls vom 30. April.

Keine Gefahr

In der schriftliche Entscheidung des Drei-Richterinnen-Senats wird erläutert, dass aufgrund der fortschreitenden demenziellen Erkrankung und des körperlichen Abbaus von Fritzl mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist. Eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug, sei jedoch „aus spezialpräventiven Gründen“ nicht möglich.

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