Erber fordert Abschaffung geringfügiger Arbeit für Sozialhilfebezieher

Anton Erbers (ÖVP) Forderung wird von den NÖ-Parteien kritisiert.

Niederösterreich – Der niederösterreichische Landtagsabgeordnete Anton Erber verlangte vor kurzem in einer Aussendung des NÖAAB die Abschaffung geringfügiger Beschäftigung für Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Die geringfügige Beschäftigung soll die Schwarzarbeit fördern und Arbeitslose daran hindern, Fuß im Arbeitsmarkt zu fassen.

Meinung der Parteien

Die Neos schließen sich Erbers Forderung nicht an, da bei der Sozialhilfe bereits andere Grenzen als jene der Geringfügigkeit gelten würden. Allerdings sieht man Handlungsbedarf bei dem Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe. Jedoch fördert eine geringfügige Beschäftigung die Schwarzarbeit laut Neos nicht. Schwarzarbeit sei laut Neos Sozialsprecherin Edith Kollermann eher eine Reaktion auf die hohe Abgabenquote und das fehlende Vertrauen in die Politik.

Laut der SPÖ, fördern die Vorschläge Erbers  lediglich Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Gut finde die SPÖ aber, dass sich die ÖVP Gedanken darüber mache, wie wir als Gesellschaft besser mit Arbeitslosigkeit umgehen können und bietet die Kenntnisse von Landesparteiobmann und ehemaligen AMS-Chef Sven Hergovich an.

Laut den Grünen hätte besonders in Niederösterreich eine Abschaffung geringfügiger Beschäftigung zumindest in der ersten Phase auch negative Folgen für Teile der Wirtschaft. Denn jene Branchen und Betriebe, die viele Menschen geringfügig anstellen, hätten hier eine große Bedeutung im Bundesland. Geringfügige Erwerbstätigkeit und daraus resultierender Sozialbetrug werden demnach überwiegend von Unternehmen organisiert.

AMS Kontrollen

Das AMS Niederösterreich betont, dass es ohnehin versuche, die Arbeitslosigkeit für Betroffene so kurz wie möglich zu halten. Intensive Beratung und Vermittlung seien dabei Mittel, um langzeitarbeitslose Menschen wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Der Erhebungsdienst des AMS Niederösterreich prüft bei Verdachtsfällen sehr genau, sowohl bei Arbeitgebern als auch bei arbeitslosen AMS-Kunden.

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