Fortbildungen nun auf Kosten des Arbeitgebers

Die Ausbildungszeit von Arbeitnehmern ist jetzt als Arbeitszeit zu werten.

Wien – Die neu eingeführte Bestimmung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes besagt, dass die Teilnahme von Arbeitnehmern an Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen von nun an als Arbeitszeit zu werten ist. Somit müssen Arbeitgeber die Kosten für diese Bildungsmaßnahmen übernehmen, wenn diese nicht von einem Dritten, etwa einem externen Fördergeber, getragen werden. Dies gilt für jene Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder des Arbeitsvertrages für die Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit erforderlich sind. Die Gewerkschaft vida sieht nun eine ihrer wichtigsten Forderungen seitens des Gesetzgebers erfüllt.

Großes Anliegen der Arbeitnehmer 

„Endlich sind gesetzlich vorgeschriebene Fort- und Weiterbildungen von Beschäftigten in Pflege- und Gesundheitsbereichen sowie im Bereich der Bus- und LKW-Lenker:innen ganz klar Arbeitszeit und auch die Kosten dafür müssen vom Arbeitgeber getragen werden“, so Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida. Zum Beispiel müsse jetzt alle LKW- und Buslenker nach dem Einstieg ins Berufsleben innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen. Will ein Unternehmen die Fahrer für den Transport von gefährlichen Gütern einsetzen, dann braucht es darüber hinaus auch eine Zusatzausbildung.

Auch in den Berufsgruppen der Gesundheits- und Pflegeberufe ist diese Gesetzesänderung ein wichtiges Anliegen. „Zusatzausbildungen für beispielsweise Kinder- und Jugendpflege, Intensivpflege, Wundversorgung oder Hospizpflege sind nun ebenfalls klar als Arbeitszeit zu werten und vom Arbeitgeber zu bezahlen“, betont der vida-Vorsitzende.

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