Neuerungen für Autofahrer 2021 : NoVA, Kfz-Steuer, Vignette

Das sind die wichtigsten Änderungen, die 2021 auf österreichische Autofahrerinnen und Autofahrer zukommen.

WIEN. Im Jahr 2021 kommen einige Änderungen auf die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer zu, die sich vor allem auf das Geldbörserl auswirken. Das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

NoVA (Normverbrauchsabgabe)

 

Mit 2020 wurde die Berechnungsmethode der Normverbrauchsabgabe (NoVA) geändert und das Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) angepasst. Die so genannte Zulassungssteuer wird fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an einen Kunden geliefert oder erstmalig zum Verkehr zugelassen wird. 2021 kommen auf die Autofahrerinnen und Autofahrer gleich zwei Verschärfungen zu, einmal mit Anfang Jänner und einmal mit Anfang Juli. Auch für Motorräder und Klein-Lkw gibt es Änderungen.

Neue Formel für die NoVA-Berechnung von 1.1.2021 bis 30.6.2021

Seit 1.1.2020 wird der Steuersatz, der zur Berechnung der NoVa für Pkw herangezogen wird, folgendermaßen berechnet: Vom CO2-Emissionswert nach WLTP (in g/km) wird der Wert 115 abgezogen und das Ergebnis durch fünf dividiert.

Mit 1.1.2021 kommt es zu einer Änderung dieser Berechnungsformel: Künftig wird vom CO2-Ausstoß nicht mehr der Wert 115, sondern nur mehr 112 abgezogen. Das Ergebnis wird wiederum durch fünf dividiert.

Wie bisher wird vorerst bei einem CO2-Ausstoß über 275 g/km wird der Betrag je Gramm über dieser Höchstgrenze um 40 Euro angehoben.

Der einmalige Abzug von 350 Euro gilt auch weiterhin. Damit ergibt sich ab 1. Jänner 2021 folgende Formel zur Berechnung der NoVA für Pkw:

  • (CO2-Emissionswert in Gramm je Kilometer minus 112 Gramm) dividiert durch fünf
  • (plus 40 Euro je Gramm CO2 über 275g/km)
  • minus 350.

NoVA neu (ab 1. Juli 2021)

Ab 1.7.2021 kommt es bezüglich der Normverbrauchsabgabe zu weiteren Änderungen:

  • Der Höchststeuersatz für Motorräder steigt von 20 auf 30 Prozent.
  • Für Pkw wird der Höchststeuersatz von 32 auf 50 Prozent angehoben.
  • Der Malus-Grenzwert wird auf 200 g/km gesenkt. Für Fahrzeuge mit CO2-Emissionswerten über 200 g/km werden ab 1.7.2021 je Gramm zusätzlich 50 statt wie bisher 40 Euro fällig.
  • Ab 1.7.2021 unterliegen auch Fahrzeuge der Klasse N1 – also leichte Lkw, Pick-ups, Kastenwägen etc. – der NoVA (siehe unten).
  • Die NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderungen gilt ab 1.7.2021 auch bei neuen Leasingfahrzeugen.

NoVA für Fahrzeuge der Klasse N1

Ab 1.7.2021 unterliegen auch Fahrzeuge der Klasse N1 – also leichte Lkw, Pick-ups, Kastenwägen etc. – der NoVA.

Zur Berechnung des Steuersatzes kommt folgende Formel zur Anwendung: (CO2-Emissionswert in Gramm– 165) : 5 = Steuersatz in Prozent

Übersteigt der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs 253g/km, werden für jedes Gramm über diesem Grenzwert 50 Euro zusätzlich fällig.

Übergangsregelung

Für Fahrzeuge, für die der Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wird, die aber erst zwischen 1. Juli und 30. November ausgeliefert werden, wird die NoVA noch nach der bis 30. Juni gültigen Methode berechnet.

NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderung auch für Leasing-Fahrzeuge

Für Menschen mit Behinderung kommt es mit Mitte kommenden Jahres zu einer positiven Neuerung hinsichtlich der NoVA: Ab 1.7.2021 ist die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe auch beim Fahrzeug-Leasing (statt wie bisher nur beim Kauf) möglich.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Seit 1. Oktober 2020 kommt bei der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer eine neue Methode zum Tragen. 2021 kommt es zu einer weiteren Verschärfung bei den Abzugsbeträgen für die Leistung und den CO2-Ausstoß. Statt der bisherigen Formel (kW – 65) * 0,72 + (CO2 – 115) * 0,72 = monatliche Steuer wird die Kfz-Steuer ab 1. Jänner 2021 folgendermaßen berechnet:

(kW – 64) * 0,72 + (CO2 – 112) * 0,72 = monatliche Steuer

Sowohl beim Abzug für die Leistung als auch dem CO2-Ausstoß kommen damit künftig verringerte Werte zum Tragen. Das bedeutet, dass die motorbezogene Versicherungssteuer für Neufahrzeuge ab 2021 höher ausfallen wird als bisher.

Alle Informationen rund um die motorbezogene Versicherungssteuer in Österreich sowie einen kostenlosen Online-Rechner

Vignette 2021

Wie jedes Jahr wird die Vignette auch für 2021 teurer. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife jährlich an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst. Die Autobahn-Vignette für das ganze Jahr 2021 ist apfelgrün und kostet für Pkw 92,50 Euro (Jahresvignette). Hier der Überblick über alle Vignettenpreise 2021:

Fahrzeug 10 Tage 2 Monate 1 Jahr
Pkw bzw. Kfz bis 3,5 t hzG 9,50 27,80 92,50
Motorrad 5,50 13,90 36,70

Erhältlich ist die Vignette in digitaler Form oder als klassische Klebe-Vignette.

Alle Informationen rund ums Thema Autobahn-Vignette in Österreich findet ihr » hier auf einen Blick.

Digitaler Führerschein

Ab Frühjahr 2021 soll es für Handysignatur- bzw. Bürgerkarten-Inhaber die Möglichkeit geben, sich den Führerschein und den Zulassungsschein als digitale Varianten aufs Smartphone zu holen.

Förderungen für Elektrofahrzeuge

Wie bereits in den zwei Jahren zuvor, wird es auch 2021 Förderungen für den der Kauf von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen geben. Das gesamte Förderbudget beträgt 46 Millionen Euro. Für den Ankauf von Privat-Pkw bleibt die Förderhöhe mit 5.000 Euro für jedes Elektroauto und 2.500 Euro für jeden Plug-in-Hybrid gleich, allerdings ändern sich die Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses: Die Brutto-Anschaffungspreisgrenze wird auch für Privatpersonen von derzeit maximal 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben.

Verpflichtendes EU-Symbol für rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen für Fahrradheckträger müssen künftig das EU-Symbol mit dem Länderkürzel “A” am linken Rand aufweisen.

Alle Informationen rund ums Thema Fahrradträger – inklusive der roten Kennzeichentafeln

Privatnutzung von Dienstwägen

Wird ein Firmenfahrzeug privat genutzt, erhöht sich dadurch die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Neben den Anschaffungskosten des Fahrzeugs hängt die höhe dieses Sachbezugs auch von den CO2-Emissionen ab. Der Grenzwert, bis zu dem der verminderte Sachbezugswert von 1,5 Prozent gilt, wird mit 1.1.2021 von 141 auf 138 Gramm CO2 je Kilometer gesenkt.

 

Quelle: https://autorevue.at/ratgeber/neuerungen-autofahrer-2021

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