Impfpflicht: Gesetzesentwurf steht!

Am frühen Nachmittag wurden von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edstadler (ÖVP) Details zu der im Februar 2022 in krafttretenden Corona-Impfpflicht präsentiert. Außerdem war auch Neos-Vorsitzende Beate Meindl-Reisinger am Podium mit dabei.

WIEN- Bei der Pressekonferenz ging es ging es um die Einigung der Parteien auf den entsprechenden Gesetzesentwurf. Insgesamt gibt es vier Parteien, die dem Gesetz zustimmen, darunter neben den Regierungsparteien ÖVP und Grüne, auch die NEOS und die SPÖ.

Wer wird verpflichtet?

Die Impfpflicht betrifft alle Personen ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Ausgenommen von der Pflicht sind Schwangere und Menschen, die sich aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht impfen lassen können. Für solche Ausnahmen ist eine ärztliche Bestätigung notwendig. So ein Attest können etwa allgemeine Kassenärzte, Fachärzte mit internistischem Sonderfach, Psychiater und Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gynäkologen und Amtsärzte ausstellen. Obwohl die Impfung für Schwangere Frauen nicht verpflichtend sein wird, betont Gesundheitsminister Mückstein ausdrücklich, dass die Impfung auch für Schwangere empfohlen ist. Denn auch in den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums gäbe es „eindeutige Empfehlungen“ dafür.

Die „Impfstichtage“ kommen

In jedem Quartal werden sogenannte „Impfstichtage“ stattfinden. An diesen tagen müssen alle impfpflichtigen Personen geimpft sein. Laut Mückstein wird der erste Stichtag am 15. März 2022 sein. Wer dies nicht beachtet dem drohen, je nach Einkommensverhältnissen, Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro.

Im Prinzip werden alle ungeimpften Bürger Österreichs vierteljährlich entweder dazu aufgefordert sich impfen zu lassen oder einen ärztlich abgesegneten Ausnahmegrund ins Impfregister eintragen zu lassen. Sei das nicht der Fall, so werden laut Gesundheitsminister Mückstein auch vierteljährlich Strafen verhängt. Das Gesetz zur Impfpflicht bleibt in aller Voraussicht bis Ende Jänner 2024 in Kraft. (yenivatan.at, 09.12.2021)

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