Countdown läuft: Heizkostenzuschüsse jetzt beantragen

So kommen sie an den "kleinen" oder "großen" Heizkostenzuschuss

Wien, 28. Februar 2024

Der Countdown läuft: Bis zum 29. März 2024 können Kärntner Bürger den Heizkostenzuschuss beantragen. Mit bis zu 280 Euro Unterstützung ist dies eine Gelegenheit, die man nicht verpassen sollte. Beachten Sie jedoch, dass es zwei unterschiedliche Zuschussvarianten gibt: den „großen“ und den „kleinen“ Heizzuschuss, abhängig von Ihrer finanziellen Situation.

Die Einkommensgrenzen sind dabei klar definiert. Für den „großen“ Heizzuschuss liegt die Grenze bei 1.160 Euro Nettoeinkommen für Alleinstehende oder Alleinerziehende und bei 1.680 Euro für Paare oder Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen. Bezieher dieser Variante erhalten eine Gesamtsumme von 280 Euro, bestehend aus 180 Euro Heizzuschuss und einem zusätzlichen Energiebonus in Höhe von 100 Euro, der seitens des Landes für das Jahr 2023/2024 gewährt wird.

Einkommen relevant

Für den „kleinen“ Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze bei 1.360 Euro netto für Alleinstehende und 1.880 Euro netto für Paare oder Gemeinschaften von zwei Personen. Hier setzt sich der Zuschuss aus 110 Euro und demselben Energiebonus von 100 Euro zusammen, was eine Gesamtsumme von 210 Euro ergibt.

Wichtig zu beachten ist, dass Anträge ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt oder Magistrat eingereicht werden können. Die Prüfung des Antrags erfolgt direkt vor Ort durch die Gemeinde.

 

Yeni Vatan Gazetesi

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