Änderung des Leichenbestattungsgesetz in Oberösterreich

Behördenvorgänge werden für Angehörige erleichtert.

Oberösterreich – Nach dem Tod eines Menschen werden Angehörige mit zahlreichen Behördengängen und Formalitäten konfrontiert. Diese sind nach dem „Leichenbestattungsgesetz“ bestimmt. Nun soll dieses Gesetz in Oberösterreich geändert werden.

Im Landtag wurde am vergangenen Mittwoch das Thema Unterausschuss diskutiert. Um den Angehörigen ihre Situation zu erleichtern, hat man sich auf einige Neuerungen geeinigt.

Totenbeschau

Bislang durfte der Leichnam nicht bewegt werden, bis die Totenbeschau von dem zuständigen Arzt durchgeführt wurde. Dies stellte eine große Belastung für Angehörige dar, da es häufig mehrere Stunden gedauert hat. Nun soll es möglich werden, den Leichnam an einen anderen Ort zu transportieren, etwa einem Krankenhaus, bis der Arzt die Totenbeschau durchführen kann. Außerdem sollen mehrere Ärzte befugt sein den Tod amtlich festzustellen.

Wasserbestattung

Die Wasserbestattung, wenn sich z.B. das Gewässer am Gelände des Friedhofs befindet, soll in der Zukunft auch in Oberösterreich erlaubt sein. Bislang musste man in solchen Fällen nach Niederösterreich flüchten, da dort das Versenken von selbstauflösenden Urnen in der Donau erlaubt ist.

Aschen-Entnahme

Künftig sollen auch kleine Mengen an Asche legal behalten werden dürfen. Im April sollen diese Änderungen den Landtag passieren und danach in Kraft treten.

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