Lehrling kurz vor Abschluss entlassen

Nach erfolgreicher Klage gebührt ihm eine Kündigungsentschädigung von 7.480 Euro.

Wien – Ein 20-jähriger, der sich im letzten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker befand, wurde kurz vor dem Abschluss vollkommen unerwartet entlassen. Begründet wurde die Entlassung damit, dass er grobe Fehler bei der Arbeit begangen habe und dadurch seine Pflichten aus dem Lehrvertrag verletzte.

Der junge Mann wandte sich umgehend an die Arbeiterkammer, denn wenn die Entlassung ungerechtfertigt ist, entsteht ihm ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung.

Entscheidung vor Gericht

Obwohl die Arbeiterkammer muteinbezogen wurde, weigerte sich der Vorgesetzte die Entschädigung zu zahlen. Daher wurde der Fall vor Gericht gebracht, mit der Feststellung, dass die Entlassung ungerechtfertigt war.

Klage erfolgreich

Der Vorgesetzte muss seinem ehemaligem Lehrling nun 7.480 Euro zahlen. Das Lehrverhältnis kann, zum Schutz des Lehrlings, nur aus bestimmten Gründen vorzeitig beendet werden. Im Zweifel sollen sich Lehrlinge daher immer an die Arbeiterkammer wenden.

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