Zuschüsse und Geld-Boni im Monat Februar in Österreich

Wien. 01. Februar 2024

Im Frühjahr 2024 werden in Österreich weiterhin verschiedene Zuschüsse angeboten, die sich, abhängig vom Bundesland, voneinander unterscheiden. Nicht nur die Auszahlungszeiträume variieren, sondern auch die Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf Unterstützung. Besonders deutlich wird diese Tatsache bei den Wohn- und Heizkostenzuschüssen, dessen einmalige Unterstützung zwischen 150 und 600 Euro liegt, je nach Wohnort.

Wien

Bislang sind in Wien keine neuen Zuschüsse bekannt, jedoch ist zu erwarten, dass diese spätestens im Frühsommer angekündigt werden. Es steht bereits fest, dass ab März die Wiener Wohnbeihilfe und Mietbeihilfe erhöht werden sollen.

Burgenland

Es besteht die Möglichkeit für Alleinerziehende, zusätzlich 750 Euro zu erhalten. Speziell im Burgenland können Alleinerziehende mit Kindern einen Antrag auf diese Förderung stellen. Die genaue Höhe variiert je nach Anzahl der Kinder, beträgt jedoch mindestens 200 Euro.

Niederösterreich

Bis Ende März 2024 besteht die Möglichkeit, den Heizkostenzuschuss in Niederösterreich zu beantragen, der bis zu 225 Euro betragen kann. Berechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niederösterreich gemeldet haben und zudem aufgrund ihres Einkommens unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen. Alleinstehende oder Hausgemeinschaften, die von Dezember 2023 bis März 2024 mindestens einen Monat lang Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz erhalten, erhalten zusätzlich zu dem Grundbetrag von 150 Euro weitere 75 Euro.

Oberösterreich

Ab dem 1. Februar 2024 besteht die Möglichkeit, den neuen Heizkostenzuschuss in Oberösterreich in Höhe von 200 Euro zu beantragen. Die Einkommensgrenze beträgt 17.700 Euro brutto pro Jahr für Alleinstehende und 25.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte.

Salzburg

Seit Anfang des Jahres besteht die Möglichkeit, den neuen Heizkostenzuschuss in Salzburg in Höhe von 600 Euro zu beantragen. Die erforderlichen Einkommensgrenzen für den Zuschuss betragen 1.392 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 1.820 Euro netto für Paare. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 385 Euro, und für jeden weiteren Erwachsenen bzw. jedes Kind ohne Anspruch auf Familienbeihilfe steigt die Grenze um 621 Euro.

Vorarlberg

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss in Vorarlberg kann noch bis zum 16. Februar 2024 beantragt werden. Personen, die bereits zuvor den Heizkostenzuschuss Plus erhalten haben, erhalten den neuen Zuschuss automatisch, der auf 500 Euro erhöht wurde. Die Antragsfrist erstreckt sich vom 16. Oktober 2023 bis zum 16. Februar 2024.

Steiermark

In der Steiermark kann der Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro noch bis zum 29. Februar 2024 beantragt werden. Die Einkommensgrenzen für alleinstehende Personen liegen bei 1.392 Euro monatlich, während Ehepaare oder Haushaltsgemeinschaften bis zu 2.088 Euro verdienen dürfen. Pro Kind mit aktivem Familienbeihilfe-Bezug wird die Einkommensgrenze um 418 Euro erhöht.

Bis Ende März haben Studierende und Schüler in der Steiermark die Möglichkeit, einen einmaligen Bonus von 300 Euro von der Arbeiterkammer zu erhalten. Dieser wird pro Studien- oder Schuljahr ausgezahlt. Mitglieder der AK Steiermark und deren Kinder können die Einmalzahlung beantragen, sofern sie auch die Schülerbeihilfe beantragt haben oder beziehen. Der Antrag kann je nach Schulstufe mittels Formular gestellt werden. Laut AK muss ab der 10. Schulstufe zunächst der Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe gestellt werden.

Kärnten

Der Heizkostenzuschuss in Kärnten beträgt bis zu 280 Euro und steht Personen mit einem Höchsteinkommen von 1.160 Euro netto pro Monat für Ein-Personen-Haushalte bzw. 1.680 Euro für Mehr-Personen-Haushalte zur Verfügung. Die geringere Heizkostenunterstützung von 210 Euro unterliegt maximalen Einkommensgrenzen von 1.360 Euro netto pro Monat für Alleinstehende bzw. 1.880 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Für jede zusätzliche Person wird die Grenze um 310 Euro erhöht.

Tirol

Ab dem 1. März 2024 soll in Tirol ein neuer Zuschuss beantragbar sein, der eine Kombination aus Wohn- und Heizkostenzuschuss darstellt. Genauere Details zu diesem Zuschuss sind derzeit noch nicht bekannt.

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