Neuerung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes

Neben dem BezieherInnenkreis wird auch die Unterstützung selbst erhöht.

Wien – Durch eine erneute Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes wird es ab März 2024 zu einer völligen Neugestaltung der Mietbeihilfe kommen.
Die Neuerung wurde am Mittwoch im Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ, Neos, ÖVP und Grünen beschlossen. Durch sie sollen Personen, deren Einkommen knapp über den Mietbeihilfenobergrenzen liegt, eine Unterstützung erhalten. Gleichzeitig wird die Unterstützung der bisherigen BezieherInnen der Mindestsicherung erhöht.
Dadurch soll sowohl der BezieherInnenkreis erweitert, als auch die Unterstützung für Bezieher, sofern die Wohnkosten nicht bereits gedeckt sind, erhöht werden.
Darüberhinaus wird die Möglichkeit Alleinerziehende, mit einem oder mehreren Kindern, stärker zu unterstützen als andere Haushaltskonstellation eröffnet.

Konkrete Änderungen

Bei der bisherigen Mietbeihilfe hat eine Person in der Mindestsicherung, mit einer monatlichen Miete von 500 Euro, 143,02 Euro pro Monat erhalten. Künftig wird sie bis zu 211,04 Euro erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von bis zu 48 Prozent.

Daneben wird eine alleinerziehende Person in der Mindestsicherung, mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 650 Euro, künftig statt 163,95 Euro pro Monat bis zu 361,04 Euro Mietbeihilfe erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von bis zu 120 Prozent.

Nach den bisherigen Bestimmungen hatten Mindestsicherungs-BezieherInnen die Möglichkeit, sowohl Mietbeihilfe von der MA40 als auch Wohnbeihilfe von der MA50 zu erhalten. Somit waren zwei unterschiedliche Amtswege in zwei Abteilungen notwendig und die Zuerkennungen der jeweiligen Leistungen wurden auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten gewährt.

Dies hatte zur Folge, dass die zweite Leistung erst nachdem die erste bezogen wurde hinzukam. Dadurch musste die erste Leistung korrigiert werden und in einigen Fällen kam es sogar zu Rückzahlungsverpflichtungen.

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